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Pflichtangaben im Immobilieninserat: Was nach § 87 GEG hineinmuss

Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, muss im Inserat konkrete Energiekennwerte nennen. Was genau gefordert ist, welche Bußgelder drohen — und wie Sie die Angaben schnell und GEG-konform bereitstellen.

Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im November 2020 sind Pflichtangaben im Immobilieninserat verbindlich geregelt. § 87 GEG schreibt vor, dass jede öffentliche Immobilienanzeige — ob gedruckt oder online — bestimmte Energiedaten enthalten muss, sofern zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung ein Energieausweis vorliegt oder vorzulegen ist. Welche Angaben müssen ins Inserat? Gemäß § 87 Absatz 1 GEG müssen folgende Werte aus dem vorhandenen Energieausweis in die Anzeige übernommen werden: 1. Art des Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis) 2. Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a) 3. Wesentliche Energieträger für die Heizung (z. B. Gas, Öl, Wärmepumpe) 4. Baujahr des Gebäudes 5. Energieeffizienzklasse (A+ bis H) Die Effizienzklasse ist dabei die Angabe, die Interessenten am schnellsten einordnen können. Ein Gebäude der Klasse A oder B signalisiert niedrige Heizkosten; Klasse F, G oder H steht für hohen Verbrauch und Sanierungsbedarf. Was passiert bei einem Verstoß? Wer die Pflichtangaben weglässt oder falsche Werte angibt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 € — und zwar nicht nur als Eigentümer, sondern auch als Makler, der das Inserat veröffentlicht. Das Ordnungswidrigkeitenrecht trifft beide Seiten. Besonders heikel: Wer zum Zeitpunkt der Anzeige noch keinen Energieausweis hat, kann die Pflichtangaben nicht erfüllen. Der Ausweis muss vor dem Inserieren vorliegen. Wann muss der Ausweis vorgelegt werden? Bei der Besichtigung muss der Ausweis dem Interessenten gezeigt werden. Für das Inserat selbst gilt aber bereits die Pflicht zur Angabe der Kennwerte — nicht erst bei der Besichtigung. Das bedeutet: Wer heute inseriert, braucht den Ausweis heute. Wie schnell geht das? Ein Verbrauchsausweis für Bestandsgebäude ist die schnellste Lösung für die meisten Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Mit den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre kann ein zertifizierter Energieberater den Ausweis innerhalb von 10 Werktagen nach der Datenaufnahme ausstellen. Beim Ingenieurbüro Brinkmann bestellen Sie Ihren Energieausweis online unter ea-direkt.de/bestellen: Verbrauchsausweis ab 79 € brutto, Bedarfsausweis ab 449 € brutto, jeweils inkl. MwSt. Ausstellung innerhalb von 10 Werktagen nach der Datenaufnahme. Kein Insel- oder Anfahrtszuschlag.
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