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Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Wann welcher zulässig ist

Das GEG regelt genau, wann ein Verbrauchsausweis ausreicht und wann ein Bedarfsausweis Pflicht ist. Der Unterschied betrifft Kosten, Aussagekraft und die Gebäudeart — hier die wichtigsten Regeln.

Wer einen Energieausweis für sein Gebäude braucht, steht oft vor der ersten Weichenstellung: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Beide sind gesetzlich anerkannt, unterscheiden sich aber grundlegend in Methodik, Aussagekraft und Preis. Der Verbrauchsausweis Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Heizperioden — bereinigt um klimatische Einflüsse (Gradtagszahl-Bereinigung). Er zeigt, was die Bewohner im Messzeitraum real verbraucht haben. Vorteil: schneller und günstiger zu erstellen, weil keine Begehung oder Bauaufnahme nötig ist. Sie benötigen lediglich die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Nachteil: Das Ergebnis hängt vom Nutzerverhalten ab. Sparsame Bewohner können bauliche Mängel auf dem Papier überdecken. Zulässig ist der Verbrauchsausweis für: — Bestandsgebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten — Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Gebäude nachträglich mindestens auf den Wärmeschutzstandard von 1977 gebracht wurde Der Bedarfsausweis Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis der Gebäudehülle: Wandaufbau, Fenster, Dach, Keller und Heizungsanlage. In der Regel ist dafür eine Begehung oder eine vollständige Bestandsaufnahme der Bauunterlagen notwendig. Vorteil: Das Ergebnis ist unabhängig vom Nutzerverhalten und zeigt bauliche Schwachstellen. Für Sanierungsplanung und Kaufentscheidungen ist er informativer. Nachteil: aufwändiger und teurer. Pflicht beim Bedarfsausweis: — Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 — sofern keine Modernisierung auf den Wärmeschutzstandard 1977 erfolgt ist — Neubauten Welcher ist der richtige für Sie? Die Kurzregel: Mehrfamilienhaus mit fünf oder mehr Einheiten → Verbrauchsausweis meist möglich. Älteres Einfamilienhaus, Baujahr vor 1977, keine Kernsanierung → Bedarfsausweis Pflicht. Bei Unsicherheit über den richtigen Ausweistyp hilft ein kurzes Gespräch oder die geführte Bestellung direkt online. Beim Ingenieurbüro Brinkmann bestellen Sie Ihren Energieausweis online unter ea-direkt.de/bestellen: Verbrauchsausweis ab 79 € brutto, Bedarfsausweis ab 449 € brutto, jeweils inkl. MwSt. Ausstellung innerhalb von 10 Werktagen nach der Datenaufnahme. Kein Insel- oder Anfahrtszuschlag.
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