Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bringt zum 1. Januar 2027 drei Neuregelungen, die für alle relevant sind, die Energieausweise ausstellen lassen oder in Immobilienanzeigen verwenden: §82 ändert, welche Verbrauchsdaten für Wohngebäude ausreichen. §81 schließt den Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude bei Verkauf oder Vermietung aus. §87 fügt das Ausstellungsdatum als Pflichtangabe in Anzeigen hinzu.
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Dieser Artikel gibt einen sachlichen Überblick nach aktuellem Stand — keine Bewertung, keine Handlungsempfehlung für den Einzelfall. Für konkrete Einschätzungen zu einem bestimmten Objekt empfehlen wir das Gespräch mit einem qualifizierten Energieberater oder Juristen.
